Als Entwickler von Trinkwasseranlagen sowie als langjähriger Servicepartner der Betreiber kennen wir die Hygiene-Probleme, die am Point of Use entstehen können, sehr genau. Dieses Wissen geben wir in Schulungen, Seminaren und individuellen Beratungsgesprächen weiter – sachlich, praxisorientiert und unabhängig.

Einen großen Themenkomplex bildet die Trinkwasserverordnung. Darin schreibt der Gesetzgeber vor, dass die Wasserqualität nicht nur bis zum Hausanschluss, sondern bis zur Entnahme aus Zapfhahn oder Duschkopf (Point of Use) alle gesetzlichen Hygieneanforderungen erfüllen muss.

Die novellierte Trinkwasserverordnung vom November 2011 und Dezember 2012 nimmt erstmals auch die Betreiber häuslicher Wasseranlagen in die Pflicht. Vermieter, Immobilienbetreiber, Gewerbebetriebe und öffentliche Einrichtungen müssen ihr Trinkwasser in regelmäßigen Abständen von einem staatlich anerkannten Trinkwasserlabor überprüfen lassen, die Ergebnisse dokumentieren und dem Gesundheitsamt melden.

Die neue Gesetzeslage hat dazu geführt, dass die Aufmerksamkeit und Sorge um möglicherweise verkeimtes Trinkwasser in der Öffentlichkeit deutlich zunehmen.

Wir verstehen es als unsere Aufgabe aufzuklären.

In Zusammenarbeit mit unabhängigen Fachexperten aus der Mikrobiologie, Rechtswissenschaft und Hygienetechnik informieren wir Sie, was es jetzt und in Zukunft zu beachten gilt.

  • Wir beraten Hersteller bei der Entwicklung hygiene- und gesetztessicherer Armaturen, Trinkwasseranlagen und Wasserversorgungssysteme – oder lizenzieren sie zur Herstellung von Produkten mit innovativer waterhouse-Technologie

  • Wir unterstützen Fachleute bei Einbau, Wartung und Modernisierung von Hygienesystemen.

  • Wir informieren Unternehmen, Institutionen und Immobilienbetreiber über die novellierte Trinkwasserverordnung und übernehmen auf Wunsch Organisation und Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Trinkwasseranalysen.

Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gern.

U N S E R E    E X P E R T E N


Diplom-Mikrobiologe
Dr. Schulz-Berendt

zeigt u.a., wie Trinkwasser-Verunreinigungen mit Mikroorganismen entstehen, schätzt ihre Gefahren für die Gesundheit ein und analysiert auf Wunsch Ihr Trinkwasser vor Ort.

 

Rechtsanwalt R. Kriete
klärt u.a., was genau die Trinkwasserverordnung beinhaltet, wer von ihr betroffen ist und welche rechtlichen Konsequenzen eine Nicht-Beachtung zur Folge haben kann.

 

Geschäftsführer D. Schmidt
ist Wasserhygieniker nach
VDI 6023, zertifizierter Wasserprobennehmer und berät Sie kompetent zu allen technischen Fragen.

 
 
 

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